Die Hans-Georg und Gisela Eyerund Stiftung

Staatlich anerkannt: Regierungsvizepräsident Alfred Wirtz (l.) überreicht die Stiftungsurkunde an den Stifter Hans-Georg Eyerund (r.). Weihbischof Friedrich Ostermann freut sich mit.
Regierungsvizepräsident Alfred Wirtz (l.) überreicht die Stiftungsurkunde an den Stifter Hans-Georg Eyerund

Die Hans-Georg und Gisela Eyerund Stiftung wurde am 19. Dezember 2002 mit der Überreichung der Stiftungsurkunde durch den Regierungspräsidenten in Münster und Unterzeichnung durch den Stifter, Hans-Georg Eyerund, rechtsfähig errichtet.

Die selbstständige Stiftung im Sinne des § 2 Abs. 4 des Stiftungsgesetzes NW dient ausschließlich gemeinnützigen und kirchlichen Zwecken. Ihre Zielsetzung besteht hauptsächlich in der Förderung der Entwicklungshilfe und Unterstützung der katholischen Kirche in Nordghana.

Zum Gründungsmotiv sagte Stifter Hans-Georg Eyerund: "Ich will mit der Errichtung dieser Stiftung einen Beitrag zur Verkündigung des Glaubens leisten und gleichzeitig etwas für die Umsetzung der päpstlichen Enzyklika ´Populorum Progressio´ tun."

"Ich glaube, dass Ihre Zielsetzung, über rein kirchliche Aufgabenstellungen hinaus die wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungen der Bevölkerung zu fördern, höchste Anerkennung verdient. Durch Ihre Entschlossenheit, ein Konzept zu entwickeln und finanzielle Unterstützung zu gewährleisten, wird Ihre Hilfe Früchte tragen", hieß es dazu bei der Aushändigung der Stiftungsurkunde durch den Regierungspräsidenten in Münster.

Weihbischof Friedrich Ostermann, Vorsitzender der Stiftung, betonte, "dass in Zukunft sowohl kirchliche Projekte, wie der Bau von Kapellen oder die Einrichtung von Schulen als auch Seminare in politischer Bildung und die Förderung von Kleinbetrieben zur Versorgungssicherstellung vor Ort durch die Stiftung ermöglicht werden sollen".

Foto: Michael Bönte, Kirche+Leben

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